Zulassung
Aufnahmebedinungen
Art. 1 Allgemeine Bedingungen
Variante 1: Falls Sie eine kaufmännische Berufslehre absolviert haben:
a) eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer kaufmännischen Berufslehre (alt: Typus R, NKG: Profil E), kaufmännische Berufsmaturität (M-Profil), Diplom einer vom Bund anerkannten Handelsmittelschule oder Maturitätszeugnis Typus E bzw. mit den Schwerpunktfächern «Wirtschaft» und
b) mindestens zwei Jahre Praxis in Wirtschaft oder Verwaltung nach Abschluss der Ausbildung der Sekundarstufe II.
Variante 2: Falls Sie eine nicht kaufmännische Berufslehre absolviert haben:
a) eidgenössisches Fähigkeitszeugnisses einer nicht kaufmännischen Berufslehre mit mindestens dreijähriger Grundbildung und
b) mindestens drei Jahre einschlägiger kaufmännischer Berufserfahrung.
Variante 3: Falls Sie eine andere Ausbildung absolviert haben:
a) Andere gleichwertige Ausweise (z.B. Maturitätszeugnis Typus A, B, C, D oder Matur nach MAR ohne typenspezifische Fächer «Wirtschaft»; Diplome höherer Fachschulen; Lehrerpatente usw.) und
b) mindestens drei Jahre einschlägiger kaufmännischer Berufserfahrung.
Während des Studiums ist eine einschlägige Berufstätigkeit von wöchentlich mindestens 20 Stunden (50 %- Pensum) verlangt. Die Tätigkeit muss spätestens ab dem 2. Semester dem Stand des Studiums entsprechen.
Art. 2 Aufnahme ohne Vorbehalt
Aufgenommen ohne Vorbehalte werden
1. Bewerber mit qualifiziertem Fähigkeitszeugnis einer kaufmännischen Berufslehre (alt: Typus R, NKG: Profil E). Ein Zeugnis gilt als qualifiziert, wenn der Gesamtdurchschnitt mind. 4.7 erreicht oder, falls der Durchschnitt weniger als 4.7 beträgt, im Fach Rechnungswesen sowie in den Sprachen Deutsch und Englisch jeweils mindestens die Note 4,5 erreicht wurde.
2. Inhaber eines kaufmännischen Berufsmaturitätszeugnisses.
3. Inhaber eines gymnasialen Maturitätszeugnisses mit Schwerpunktfach «Wirtschaft».
4. Inhaber eines Diploms einer vom Bund anerkannten Wirtschaftsmittelschule.
5. Diplomanden höherer Fachschulen (im Sinne Art. 44 BBG vom 13. Dezember 2002) und Absolventen von höheren Fachprüfungen (im Sinne von Art. 43 BBG vom 13. Dezember 2002), sofern sie den Nachweis genügender Kenntnisse in den Fächern Englisch und Rechnungswesen erbringen.
Art. 3 Aufnahme mit Vorbehalt
1. Alle übrigen Bewerber haben grundsätzlich einen Basiskurs mit ausgiebiger individueller Vorbereitung zu bestehen. Basiskurse werden in den Fächern Rechnungswesen, Deutsch und Englisch angeboten. Jeder Basiskurs wird mit einer Standortbestimmung abgeschlossen. Aufgrund der erzielten Leistung kann die HFW-Leitung weitere Fördermassnahmen ergreifen.
2. Die Aufnahme mit Vorbehalte wird ausgeschlossen, wenn die erforderlichen Leistungen durch andere Leistungsausweise (z.B. Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen oder First Certificate in English, Business English Certificate Vantage usw.) belegt werden.