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Schulabkommen

Ausgangslage

Für inner- und ausserkantonale Kursteilnehmende* (siehe rechts) der hier aufgeführten Bildungsgänge, erhält die WKS KV Bildung vom jeweiligen Wohnsitzkanton des Teilnehmenden einen bestimmten Subventionsbeitrag für die Durchführung des Kurses.

Für Kursteilnehmende, die nicht seit zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Bern wohnen (Ausserkantonale), stellt die WKS KV Bildung einen entsprechenden Antrag zur Kostengutsprache an die jeweilige kantonale Subventionsbehörde.

Es gibt wenige Kantone, die die beantragten Subventionsbeiträge der Teilnehmenden nicht übernehmen. Bei diesen Fällen ist die WKS KV Bildung gezwungen, diese Beiträge den Teilnehmenden direkt in Rechnung zu stellen. Die betroffenen Kunden können den selber bezahlten Subventionsbeitrag beim entsprechenden Wohnsitzkanton einfordern.

Was bedeutet das für Sie als Kursteilnehmenden?

Das bedeutet, dass jeder inner- und ausserkantonale Teilnehmende bei der Anmeldung zum Bildungsgang seinen Wohnsitz nachweisen muss. Die WKS KV Bildung wird zu gegebener Zeit von Ihnen eine Wohnsitzbescheinigung (nicht Niederlassungsbewilligung) inkl. ausgefülltes Personalienblatt einfordern. Sie erhalten diese Wohnsitzbescheinigung auf der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts (Abteilung Einwohnerkontrolle). Die Wohnsitzbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als zwei Monate sein.

Wer bezahlt wie viel?

Die Semester- bzw. Kursgebühren werden jedem Teilnehmenden direkt durch die WKS KV Bildung fakturiert. Der Subventionsbeitrag hingegen, wird dem jeweiligen Kanton durch die WKS KV Bildung in Rechnung gestellt. Die zuständige kantonale Subventionsbehörde entscheidet auf Antrag der WKS KV Bildung über einen Beitrag an den Bildungsgang. Im seltenen Fall, dass der Kanton eine Beteiligung ablehnt, wird der Zuschlag nachträglich direkt dem Teilnehmenden gemäss folgender Beträge fakturiert:

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW:
CHF 2200.– pro Semester

Diese Information gilt nur für folgende Bildungsgänge:

Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW

* Zur Verständigung: 

  • Innerkantonale Teilnehmende gelten als Personen, die seit zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Bern wohnhaft sind.
  • Ausserkantonale Teilnehmende gelten als Personen, die noch nicht seit zwei Jahren ununterbrochen im Kanton Bern wohnhaft sind, oder ihren Wohnsitz in einem anderen Kanton haben.